Um auf die Kosten zu kommen, die in der aktuellen Debatte um teure Kündigungen kursieren, müssten Beschäftigte laut einer neuen Studie zwischen 40 und 60 Jahre im selben Betrieb gearbeitet haben. Diese Rechnung stammt nicht von Kritikern der Bundesregierung, sondern von zwei Wissenschaftlern, die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung genau die Zahlen geprüft haben, auf denen die geplante Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener fußt. Für Unternehmen, die sich schon auf eine einfachere Trennung von teuren Führungskräften eingestellt hatten, ist das eine unbequeme Nachricht.


Im Rahmen ihres Programms für Aufschwung und Beschäftigung hat die Koalition aus Union und SPD Anfang Juli 2026 angekündigt, den Kündigungsschutz für Beschäftigte mit einem Jahresverdienst oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu lockern, aktuell umgerechnet rund 177.450 Euro brutto im Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 soll für diese Gruppe aus dem bisherigen Bestandsschutz, also dem Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei einer unwirksamen Kündigung, ein reiner Abfindungsschutz werden, angelehnt an die Risikoträgerregelung im Finanzsektor. Das Bundeswirtschaftsministerium begründet den Vorstoß damit, Unternehmen sollten sich schneller an neue Marktsituationen anpassen und restrukturieren können.
Die inhaltliche Grundlage für diese Begründung lieferten zwei französische Tech-Unternehmer, Yann Coatanlem und Olivier Coste. Sie hatten in einer im Juli 2026 vorgestellten Studie errechnet, dass Restrukturierungen in Deutschland im Schnitt das 2,49-Fache des Jahresgehalts pro ausscheidender Person kosten, deutlich mehr als in vergleichbaren Volkswirtschaften. Als Ursache nannten die Autoren unter anderem das deutsche Kündigungsschutzrecht.
Genau diese Prämisse haben Dr. Ernesto Klengel vom Hugo Sinzheimer Institut (HSI) und Dr. Toralf Pusch vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung im September 2026 in einem WSI Policy Brief geprüft, auf Basis umfangreicher Daten der Bundesagentur für Arbeit. Ihr Befund fällt deutlich aus: Aktuelle Zahlen zu Kündigungsquoten und Abfindungen deuten darauf hin, dass die oft beklagten Entlassungshürden weder bei Hochverdienenden noch bei anderen Einkommensgruppen in relevantem Umfang real existieren.
Konkret zeigen die BA-Daten, dass Beschäftigte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze überdurchschnittlich häufig Unterhaltspflichten haben und im Schnitt etwas älter sind als der Durchschnitt der Belegschaft. Bei betriebsbedingten Kündigungen weist diese Gruppe zudem die zweithöchste Kündigungsquote auf, nur bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen liegt sie noch höher. Von einer besonderen Kündigungshürde für Gutverdiener kann demnach keine Rede sein. Auch bei den Folgekosten einer Kündigung zeigt sich eine deutliche Lücke zur politischen Debatte: 2024 reichten nur 12 bis 16 Prozent der vom Arbeitgeber Gekündigten überhaupt eine Kündigungsschutzklage ein, und nur eine kleine Minderheit erhielt am Ende eine Abfindung. Wo tatsächlich gezahlt wurde, lag die Abfindung im Schnitt bei rund 41.000 Euro oder 9,3 Bruttomonatsgehältern, weit unter den 2,49 Jahresgehältern, die Coatanlem und Coste für Restrukturierungen veranschlagt hatten. Die Differenz erklären Klengel und Pusch damit, dass in die höhere Zahl weitere Posten eingeflossen sind, etwa Rechtskosten oder Outplacement-Beratung, die mit dem Kündigungsschutzrecht selbst wenig zu tun haben.
Neben der empirischen Kritik liefern die Wissenschaftler ein zweites, juristisches Argument, das für Unternehmen mindestens so relevant sein dürfte. Das Kündigungsschutzgesetz basiert nach ihrer Einschätzung nicht allein auf dem Gedanken der Existenzsicherung, sondern ebenso auf dem Schutz vor willkürlichen Kündigungen, einer Funktion, die unabhängig vom Einkommen der betroffenen Person gilt. Eine Ungleichbehandlung, die allein am Gehalt festgemacht wird, werfe daher ernsthafte Fragen zum Gleichbehandlungsgrundsatz und zur Berufsfreiheit im Grundgesetz auf. HSI-Direktor Klengel hält eine rechtssichere Umsetzung des Vorschlags für kaum realistisch.
Sein zweiter Einwand wiegt politisch schwerer: Lässt sich der Kündigungsschutz nicht gezielt und rechtssicher für Hochverdiener abbauen, entsteht die Versuchung, die Regelung stattdessen pauschal für alle Beschäftigten zu lockern. Aus einer scheinbar eng begrenzten Reform könnte so ein Einfallstor für einen grundsätzlichen Umbau des deutschen Arbeitsrechts werden. Für Unternehmen, die auf Planungssicherheit angewiesen sind, ist genau das die eigentlich unangenehme Aussicht: Wer heute auf eine baldige Lockerung wartet, kalkuliert mit einem Gesetzesvorhaben, dessen rechtliche Grundlage von Wissenschaftlern zweier renommierter Institute offen infrage gestellt wird.
Aus der aktuellen Debatte lassen sich für die Personal- und Restrukturierungsplanung einige klare Schlüsse ziehen:
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Wo die Bundesregierung ein massives Kostenproblem durch überzogenen Kündigungsschutz vermutet, findet die Wissenschaft ein deutlich kleineres, empirisch kaum belegbares Phänomen, dafür aber ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko. Für Unternehmen bedeutet das, sich nicht von der politischen Ankündigung blenden zu lassen. Wer Personalkosten wirklich senken will, kommt an einer treffsicheren Personalauswahl nicht vorbei, denn die verhindert genau die Fehlbesetzungen, die später überhaupt erst teuer beendet werden müssen. Wenn Sie wissen wollen, wie sich Ihr Unternehmen unabhängig vom Ausgang dieser Reformdebatte gegen kostspielige Fehlbesetzungen absichert, sprechen Sie mit uns, wir zeigen Ihnen, worauf es bei einer belastbaren Personalauswahl wirklich ankommt.
Häufige Fragen zum Kündigungsschutz für Hochverdiener
Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2027. Der endgültige Schwellenwert kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern, da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich neu festgelegt wird.
Nach aktuellem Stand nur Beschäftigte mit einem Jahresbruttogehalt oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, aktuell umgerechnet rund 177.450 Euro. Für alle anderen Beschäftigten soll sich nach bisherigem Kenntnisstand nichts ändern.
Aus dem bisherigen Bestandsschutz, also dem Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei einer unwirksamen Kündigung, würde für die betroffene Gruppe ein reiner Abfindungsschutz. Der Kündigungsschutz entfiele damit nicht vollständig, würde aber praktisch deutlich schwächer.
Laut der WSI/HSI-Analyse auf Basis von BA-Daten nicht in dem Umfang, der in der politischen Debatte unterstellt wird. Die durchschnittliche Abfindung lag 2024 bei rund 41.000 Euro, deutlich unter den in der Debatte genannten Restrukturierungskosten.
Nein. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist und die wissenschaftliche wie verfassungsrechtliche Kritik ungeklärt bleibt, sollten Arbeitgeber Kündigungen weiterhin nach geltendem Recht rechtssicher vorbereiten.
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Personalwirtschaft.de (16.09.2026, Beate Henes-Karnahl) mit Bezug auf betriebsratspraxis24.de.
Hans-Böckler-Stiftung / WSI, Ernesto Klengel und Toralf Pusch, WSI Policy Brief Nr. 102, September 2026; Kliemt.blog (13.08.2026) zu den Reformplänen.
Bundeswirtschaftsministerium, Publikation zum Reformvorhaben.

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