Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Arztbesuchen, sollte die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag kommen. Gleichzeitig zeigen aktuelle Krankenkassendaten: Der Krankenstand in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 leicht gesunken, nicht gestiegen. Zwischen diesen beiden Fakten bewegt sich eine Reform, die Personalabteilungen im Herbst 2026 intensiv beschäftigen dürfte, obwohl ein Gutteil dessen, was jetzt als Neuerung verkauft wird, arbeitsrechtlich längst möglich ist.


Am 2. Juli 2026 einigten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit dem Titel "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung". Punkt 11 des zwölfseitigen Beschlusspapiers hält drei Kernelemente fest: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Paragraf 278 Strafgesetzbuch wird schärfer bestraft, und es wird eine verpflichtende Vorlage der Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag eingeführt. Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich bislang um einen politischen Beschluss, kein geltendes Gesetz. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, dass die entsprechenden Gesetze im Herbst 2026 im Bundestag beraten werden sollen, ein konkretes Inkrafttretensdatum steht noch nicht fest, realistisch erscheint das Jahresende 2026 oder der Start 2027.
Was in der öffentlichen Debatte oft untergeht: Arbeitgeber können die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung schon jetzt ab dem ersten Krankheitstag verlangen, und zwar ohne besondere Begründung. Paragraf 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz gibt ihnen dieses Recht bereits seit Jahren. Die gesetzliche Regelfrist von aktuell drei Kalendertagen ist lediglich eine Auffangregel für den Fall, dass der Arbeitgeber nichts anderes anordnet. Wer als Unternehmen also schon heute Wert auf frühere Nachweise legt, kann das per Weisung, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln, unabhängig davon, ob die Reform am Ende kommt oder nicht.
Was sich mit der Reform tatsächlich ändert, ist der Charakter der Regel: Aus einer Möglichkeit, die einzelne Arbeitgeber individuell nutzen können, würde ein bundesweiter Regelfall. Das nimmt Unternehmen die Notwendigkeit, ihre Attestpflicht selbst zu begründen und durchzusetzen, verändert aber auch die Erwartungshaltung auf Beschäftigtenseite grundlegend. Was heute noch als besonders strenge Einzelfallregelung wahrgenommen wird, würde zum bundesweiten Normalzustand.
Die Reaktion der Ärzteschaft fiel deutlich aus. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bezeichnete die geplanten Maßnahmen als eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenze, und sprach von einem unverhohlenen Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Besonders scharf äußerte sich der Verband zur Attestpflicht am ersten Tag: Es grenze an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu schicken, nur um einen Zettel ausfüllen zu lassen. Wer huste oder eine Magen-Darm-Infektion habe, gehöre ins Bett und nicht in eine ohnehin überfüllte Praxis. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband wählte ähnlich klare Worte und nannte die Beschlüsse eine absolute Katastrophe für die Versorgung.
Diese Kritik ist keine reine Standesinteressenpolitik. Wenn Millionen Menschen mit leichten, kurz andauernden Erkrankungen zusätzlich eine Arztpraxis aufsuchen müssen, bindet das Kapazitäten, die in ohnehin ausgelasteten Praxen fehlen, gerade in Regionen mit Hausärztemangel. Bundeskanzler Merz betonte zwar, dass Beschäftigte nicht zwingend am ersten Tag persönlich in die Praxis müssten, solange sie ab diesem Tag über eine Bescheinigung verfügen. Wie das im Detail rechtlich ausgestaltet werden soll und ob dafür etwa Videosprechstunden ausreichen, ist mangels eines konkreten Gesetzentwurfs bislang offen.
Politisch wird die Reform mit einem angeblich zu hohen Krankenstand begründet. Ein Blick in die aktuellen Kassendaten relativiert dieses Bild allerdings deutlich. Nach einer DAK-Gesundheitsanalyse für das erste Halbjahr 2026 ist der Krankenstand in Deutschland leicht auf 5,3 Prozent gesunken. Auch die Techniker Krankenkasse meldet für ihre Versicherten einen rückläufigen Trend: 18,6 Fehltage je Erwerbsperson im Jahr 2025, nach 19,1 Tagen im Jahr 2024 und 19,4 Tagen im Jahr 2023. Von einer außer Kontrolle geratenen Entwicklung kann bei diesen Zahlen kaum die Rede sein, eher von einer leichten Normalisierung nach dem coronabedingten Anstieg.
Interessanter ist ohnehin die Ursachenverschiebung: Erstmals stehen laut DAK-Analyse psychische Erkrankungen an der Spitze der Fehlzeiten-Statistik, noch vor Atemwegsinfektionen. Genau hier liegt die Schwäche der geplanten Reform. Eine Attestpflicht ab Tag eins mag kurzfristige, klassische Erkältungskrankheiten geringfügig beeinflussen. Gegen psychisch bedingte Ausfälle, die häufig länger andauern und andere Ursachen haben, dürfte sie dagegen wirkungslos bleiben. Wer als Unternehmen den Krankenstand wirklich senken will, kommt an einer Investition in Prävention und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz kaum vorbei, eine schärfere Attestpflicht ersetzt das nicht.
Für Personalabteilungen zählt am Ende vor allem eines: Wann müssen sie handeln? Aktuell gilt uneingeschränkt die bisherige Rechtslage nach Paragraf 5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Ein Referentenentwurf lag zum Zeitpunkt der Koalitionsausschuss-Ankündigung noch nicht vor, ebenso wenig ein konkretes Inkrafttretensdatum. Merz hat lediglich angekündigt, dass die Gesetzgebungsverfahren im Herbst 2026 im Bundestag beraten werden sollen. Bis ein Gesetz tatsächlich beschlossen ist und in Kraft tritt, bleibt die aktuelle Rechtslage unverändert bestehen, und Unternehmen sind weiterhin frei, im Rahmen des geltenden Rechts eigene Regelungen zu treffen.
Auch wenn das Gesetz noch nicht steht, lohnt sich eine Vorbereitung schon jetzt:
Die Aufregung um die Krankschreibung ab Tag 1 überzeichnet, was arbeitsrechtlich längst möglich ist. Unternehmen, die eine strengere Attestpflicht durchsetzen wollen, müssen dafür kein neues Gesetz abwarten. Die eigentliche Wirkung der Reform liegt weniger im Individualfall als in der bundesweiten Vereinheitlichung einer Praxis, die es in Teilen bereits gibt, verbunden mit erheblichem Zusatzaufwand für ein ohnehin ausgelastetes Gesundheitssystem. Wer als Personalabteilung den Krankenstand wirklich senken will, sollte den Blick nicht allein auf die Attestpflicht richten, sondern auf die eigentliche Ursachenverschiebung hin zu psychischen Erkrankungen. Recrutis unterstützt Sie dabei, Ihre bestehenden Regelungen zur Krankmeldung rechtssicher zu gestalten und mit einer wirksamen Präventionsstrategie zu verbinden.
Häufige Fragen zur Krankschreibung ab Tag 1
Nein. Es handelt sich um einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026, nicht um geltendes Recht. Bis zur Verabschiedung eines konkreten Gesetzes gilt weiterhin die bisherige Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Ja. Nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 3 EFZG kann der Arbeitgeber die frühere Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jederzeit anordnen, unabhängig von der geplanten Reform.
Das ist geplant. Die im Dezember 2023 dauerhaft eingeführte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll im Zuge der Reform wieder entfallen.
Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Die Gesetze sollen im Herbst 2026 im Bundestag beraten werden, eine Umsetzung zum Jahresende 2026 oder Anfang 2027 gilt als realistisch.
Die aktuellen Zahlen widersprechen dieser oft gehörten Behauptung. Der Krankenstand ist im ersten Halbjahr 2026 leicht gesunken, und die Fehltage pro Kopf sinken bei mehreren großen Krankenkassen seit 2023 kontinuierlich.
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Möhrle Happ Luther: Krankschreibung ab Tag 1: Reformpaket 2026 für Unternehmen, Stand August 2026.
Ecovis KSO: Krankschreibung ab Tag 1: Alles zur geplanten Reform 2026, Juli 2026.
Deutsches Ärzteblatt: Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant, 02.07.2026.
Apotheken Umschau: Regierung will Krankschreibung ab dem ersten Tag – und kein Attest mehr per Telefon, Ali Vahid Roodsari mit dpa, 02.07.2026.
Personalwirtschaft: Krankenstand 2026: Psychische Erkrankungen erstmals häufigste Ursache für Fehlzeiten, 24.07.2026.
Die Techniker: TK-Versicherte: Leichter Rückgang beim Krankenstand 2026, 27.08.2026.

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3.007.000 Menschen waren im Juli 2026 arbeitslos gemeldet, gleichzeitig standen 653.000 offene Stellen in den Listen der Bundesagentur für Arbeit.

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