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Metall-Tarifrunde 2026: Warum der Streit um fünf Prozent nur die halbe Geschichte erzählt

Am 31. Oktober um 24 Uhr endet für über 3,7 Millionen Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie die Friedenspflicht, ab dem 1. November sind Warnstreiks möglich. Zugleich hat Volkswagen zehn von 13 Haustarifverträgen zum Jahresende gekündigt, ausgerechnet im Herbst einer Tarifrunde, die ohnehin als schwierig gilt. Die Zahl, über die alle reden, sind die fünf Prozent der IG Metall. Wer verstehen will, worum es wirklich geht, muss sich die anderen Forderungen und die Rechtslage nach einer Kündigung ansehen.

Zwei Mitarbeiter und eine Führungskraft besprechen die Metall-Tarifrunde 2026 und aktuelle Gehaltsentwicklungen in einer modernen Produktionshalle.

Metall-Tarifrunde 2026: Was gefordert wird und was bisher passiert ist

Die IG Metall fordert fünf Prozent mehr Geld bei zwölf Monaten Laufzeit, Beschäftigte in unteren Entgeltgruppen sollen besser gestellt werden. Dazu kommen eine tarifliche Sicherung von Zukunft und Beschäftigung sowie, als neues Thema, eine tarifliche Gewinnbeteiligung für Betriebe in guter wirtschaftlicher Lage. Es ist die niedrigste Prozentforderung der IG Metall in der Branche seit den Corona-Jahren, vor zwei Jahren hatte sie noch sieben Prozent verlangt. Die Forderung hat sie am 23. September beschlossen, am 7. Oktober begannen die regionalen Verhandlungen.

Bisher blieb es bei Auftaktrunden. Am 7. Oktober verhandelten Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ohne Angebot der Arbeitgeber, in Ludwigsburg demonstrierten rund 3.500 Beschäftigte. Die IG Metall argumentiert, die Lohnkosten machten nur 16,9 Prozent des Umsatzes aus und die Konjunktur bessere sich. In Thüringen, wo etwa 28.000 Beschäftigte betroffen sind, endete die erste Runde am 12. Oktober ebenfalls ohne Angebot, die nächste ist für den 28. Oktober in Eisenach angesetzt. Gesamtmetall hält die Forderung für realitätsfern, sieht keinen Verteilungsspielraum und verweist auf hohe Energie- und Arbeitskosten, auf ein drittes Rezessionsjahr in Folge und auf den Abbau von rund 350.000 Stellen seit 2019. Die Beschäftigung in der Branche fiel nach Verbandsangaben im Juli auf etwa 3,715 Millionen.

Zwei Branchen in einer: Boom in der Rüstung, Krise im Auto

Dass die Positionen so weit auseinanderliegen, hat auch mit einer ungewöhnlichen Lage zu tun. Nach einer Betriebsrätebefragung der IG Metall berichten 63 Prozent der Betriebsräte von einer guten oder sehr guten Kapazitätsauslastung, sechs Prozentpunkte mehr als im Herbst 2025, 58 Prozent erwarten gute Aussichten für die nächsten drei bis sechs Monate. Zwei Drittel der Unternehmen haben nach Angaben der Gewerkschaft einen guten oder sehr guten Auftragsbestand. Boomende Aufträge melden vor allem der Schiffbau, die Hersteller von Schienenfahrzeugen, die Medizintechnik, die Luft- und Raumfahrt und die Rüstung. Bei einem Drittel der Betriebe, vor allem in der Autoindustrie und im Maschinenbau, ist die Auftragslage dagegen schlecht bis sehr schlecht.

Auffällig ist ein weiterer Befund der Gewerkschaft: Jedes sechste Unternehmen mit guten Aussichten baut trotzdem Stammbelegschaft ab, vor drei Jahren waren es noch fünf Prozent. Die Zahlen stammen von der IG Metall und sind damit eine Seite der Debatte, die Arbeitgeber sehen die Lage deutlich düsterer. Plausibel ist dennoch, dass ein einheitlicher Prozentsatz für beide Gruppen schwer zu begründen ist. Genau deshalb verlangt die Gewerkschaft Antworten für "alle Lagen der Unternehmen": Gewinnbeteiligung dort, wo es läuft, und Instrumente zur Beschäftigungssicherung dort, wo es nicht läuft.

Volkswagen kündigt zehn Tarifverträge: Was dahintersteckt

Bei Volkswagen liegt der Fall anders: Der Konzern gehört nicht zum Flächentarif der Branche, sondern hat einen eigenen Haustarif, der für rund 130.000 Beschäftigte in Deutschland gilt. Am 30. September überreichte das Unternehmen im Zuge eines Überprüfungsgesprächs Kündigungen für zehn der 13 Verträge zum 31. Dezember 2026, darunter Manteltarif, Entgelt, Eingruppierung, Zulagen und die Übernahmeregeln für Auszubildende. Grundlage ist die Revisionsklausel des Zukunftstarifvertrags von 2024, die nach dem Willen beider Seiten inzwischen gezogen ist. Personalvorstand Arne Meiswinkel nennt das wirtschaftliche Umfeld gravierend verschärft, das Unternehmen will einen Verhandlungsraum für weitere Einsparungen öffnen und neue Regeln ab dem 1. Januar 2027 gelten lassen, falls man sich einigt.

Unangetastet bleibt der Zukunftstarifvertrag mit der Beschäftigungssicherung bis Ende 2030, hinter dem der sozialverträgliche Abbau von mehr als 35.000 Stellen steht. IG Metall und Betriebsrat sprechen von einem "üblen Foul an der Belegschaft" und kündigen Widerstand an. Nüchtern betrachtet sind Kündigungen vor einer Tarifrunde nicht ungewöhnlich, nur war die Zahl der Verträge bei der Tarifrunde 2024 deutlich kleiner. Die Friedenspflicht bei VW endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026, die Gespräche sollen in der zweiten Oktoberhälfte fortgesetzt werden.

Was Nachwirkung bedeutet und was nicht

Für Beschäftigte und Personalabteilungen ist der entscheidende Begriff die Nachwirkung. Nach Paragraf 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes gelten die Rechtsnormen eines gekündigten oder abgelaufenen Tarifvertrags weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Das gilt kraft Gesetz, ohne dass der Tarifvertrag es ausdrücklich vorsehen muss, und überbrückt laut IG Metall die tariflose Zeit bis zum Neuabschluss. Als ersetzende Abmachung kommt ein neuer Tarifvertrag oder eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag in Betracht, ob und wann auch eine Betriebsvereinbarung genügt, ist eine Rechtsfrage für den Einzelfall.

Drei Grenzen gehören dazu. Erstens gelten die alten Regeln statisch weiter, künftige Erhöhungen kommen also nicht automatisch hinzu. Zweitens wirkt die Nachwirkung nur für tarifgebundene Beschäftigte oder solche, auf deren Arbeitsvertrag der Tarifvertrag verweist. Drittens gilt sie nach ständiger Rechtsprechung nicht für Arbeitsverhältnisse, die erst im Nachwirkungszeitraum begründet werden. Wer bei Volkswagen ab 2027 eingestellt wird, fällt also nicht automatisch unter die gekündigten Verträge. Das dürfte für den Konzern ein Hebel sein und für die Gewerkschaft der Grund, warum sie auf die Wiedereinsetzung der Verträge besteht, das ist meine Einschätzung und kein Beleg. Zeitlich begrenzt ist die Nachwirkung grundsätzlich nicht.

Fünf Prozent gegen 3,2 Prozent: Wie die Forderung zur Marktlage passt

Hilfreich ist der Blick auf die Gehälter außerhalb des Tarifs. Nach der WTW-Studie planen Unternehmen für 2027 im Median 3,2 Prozent mehr Gehalt, bei einer Inflation von 2,9 Prozent im August. Die Metall-Branche hatte im November 2024 zuletzt 2,0 Prozent ab April 2025 und weitere 3,1 Prozent ab April 2026 vereinbart. Die IG Metall begründet die fünf Prozent mit gestiegenen Lebenshaltungs-, Wohn- und Gesundheitskosten, Gesamtmetall mit fehlendem Spielraum. Wo ein Abschluss landet, lässt sich seriös nicht vorhersagen. Für Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, heißt das: Der Abschluss wird auch ihre Gehaltsbänder beeinflussen, weil Bewerber ihn als Maßstab nehmen.

Praxis: Was Betriebe und Beschäftigte jetzt tun können

  • Tarifgebundene Arbeitgeber: Planen Sie die Zeit nach dem 31. Oktober, falls es zu Warnstreiks kommt. Das betrifft Produktion, Lieferketten und Kundenkommunikation, sprechen Sie das frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeberverband ab.
  • Arbeitgeber mit Bezugnahmeklausel: Prüfen Sie, ob Ihre Arbeitsverträge auf den Metall-Tarifvertrag verweisen und ob statisch oder dynamisch. Davon hängt ab, ob ein Abschluss bei Ihnen durchschlägt.
  • Neueinstellungen im Nachwirkungszeitraum: Regeln Sie bewusst, welche Bedingungen für sie gelten, und lassen Sie die Klauseln juristisch prüfen.
  • Recruiting: Beobachten Sie den Abschluss für Ihre Gehaltsbänder. Wer Tarifbindung oder tarifnahe Konditionen bietet, hat im Wettbewerb um Fachkräfte ein Argument.
  • Beschäftigte: Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsverhältnis tarifgebunden ist oder der Vertrag auf den Tarifvertrag verweist. Warnstreiks sind erst ab dem 1. November zulässig, eine Teilnahme an Aktionen vorher ist nach den Hinweisen der IG Metall nur in der Freizeit möglich.

Fazit

Wer die Tarifrunde auf fünf Prozent reduziert, übersieht, dass ein Flächentarifvertrag derzeit eine Branche zusammenhalten soll, in der es Boom und Krise gleichzeitig gibt. Die IG Metall hat darauf mit einem Paket aus Entgelt, Beschäftigungssicherung und Gewinnbeteiligung reagiert, die Arbeitgeber setzen dagegen auf Kostensenkung und Verhandlungsspielraum. Den Streit bei Volkswagen sollte man als Warnsignal für die gesamte Industrie lesen, denn die Nachwirkung sichert die Belegschaft nur auf dem Stand von heute und erfasst künftig Eingestellte nicht. Betriebe und Beschäftigte sollten ihre Verträge jetzt kennen, statt auf Schlagzeilen zu warten. Recrutis unterstützt Sie dabei, Ihre Vergütungsstruktur im Wettbewerb um Fachkräfte so aufzustellen, dass sie auch nach dem Tarifabschluss trägt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Metall-Tarifrunde 2026

Was fordert die IG Metall?

‍Fünf Prozent mehr Geld bei zwölf Monaten Laufzeit, eine bessere Stellung unterer Entgeltgruppen, eine tarifliche Sicherung von Beschäftigung und Standorten sowie eine Gewinnbeteiligung in Boombetrieben.

Ab wann sind Warnstreiks möglich?

‍Die Friedenspflicht endet am 31. Oktober um 24 Uhr, ab dem 1. November um 0 Uhr sind Warnstreiks zulässig.

Was passiert mit einem gekündigten Tarifvertrag?

‍Seine Regelungen gelten nach Paragraf 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes nach, bis eine andere Abmachung sie ersetzt. Das betrifft aber nur tarifgebundene Beschäftigte oder solche mit Verweis im Arbeitsvertrag, und nicht Neueinstellungen im Nachwirkungszeitraum.

Welche Tarifverträge hat Volkswagen gekündigt?

‍Zehn von 13 Haustarifverträgen zum 31. Dezember 2026, darunter Manteltarif, Entgelt und Eingruppierung. Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 bleibt bestehen.

Gilt ein Tarifabschluss für alle Beschäftigten?

‍Nur für tarifgebundene Betriebe und Beschäftigte oder dort, wo der Arbeitsvertrag darauf verweist. Nach dem IW Köln waren 2023 nur 49,6 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden.

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